Die hiesige Waldsportanlage „Hohe Grete“ der Ortsgemeinde Pracht bleibt bis auf weiteres aufgrund der Corona-Pandemie gesperrt. Davon ist lediglich eine Benutzung gem. § 10 Absatz 1 Sätze 2 bis 4 der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ausgenommen, wonach die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport auf öffentlichen Sportanlagen nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig ist. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.